Rating
Im Hinblick auf die Be­deutung des Ratings für die Kre­dit­finan­zierung (Basel II) sind die An­for­derun­gen der Kre­dit­insti­tute an die Qua­li­tät der Jah­res­ab­schlü­sse er­heb­lich ge­stie­gen.

Grund­sätz­lich sind hier­von nur Kredit­linien ü­ber 250 TEuro betroffen. In den meisten Fäl­len jedoch, werden bei kleinen Kre­diten die Vor­schrif­ten des § 18 KWG analog in die Ver­trags­bedin­gun­gen ein­be­zo­gen. Fast jeder Kredit­nehmer hat daher seine wirt­schaft­lichen Ver­hält­nisse ins­beson­dere durch den te­stier­ten Jahres­abschluss, offen zu legen.

Wir helfen Ihnen bei der Er­fül­lung der An­for­derun­gen gegen­über den Banken.