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Im Hinblick auf die Bedeutung des Ratings für die Kreditfinanzierung
(Basel II) sind die Anforderungen der Kreditinstitute an die Qualität
der Jahresabschlüsse erheblich gestiegen.
Grundsätzlich sind hiervon nur Kreditlinien über 250 TEuro betroffen. In den meisten Fällen jedoch, werden bei kleinen Krediten die Vorschriften des § 18 KWG analog in die Vertragsbedingungen einbezogen. Fast jeder Kreditnehmer hat daher seine wirtschaftlichen Verhältnisse insbesondere durch den testierten Jahresabschluss, offen zu legen. Wir helfen Ihnen bei der Erfüllung der Anforderungen gegenüber den Banken. |
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